In manchen Fällen gibt es die Möglichkeit, die Finanzierung über Jugendamt, Sozialamt oder Pflegekasse abzurechnen. Um mögliche Kontraindikationen auszuschließen, bedarf es für alle HFP-Angebote – unabhängig von der Finanzierung – einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.